Löslicher Kaffee fällt ab 2027 unter die EU-Entwaldungsverordnung

Eine Zeile im Amtsblatt setzt löslichen Kaffee auf dieselbe Liste wie die Bohnen, aus denen er entsteht, ein Jahr später als die Bohnen.
Löslicher Kaffee stand drei Jahre lang außerhalb des europäischen Entwaldungsrechts, während die Bohnen, aus denen er entsteht, darin standen. Das änderte sich am 17. September 2026, als das Amtsblatt eine einzige neue Zeile in die Produktliste der Verordnung (EU) 2023/1115 eintrug, wirksam ab 30. Dezember 2027.
Eine Zeile, direkt unter dem Eintrag für Bohnen
Der Anhang nennt die Waren, die Pflichten auslösen, nach HS-Code und nicht in Alltagssprache. Kaffee steht dort von Anfang an als „0901 Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt“. Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 der Kommission, erlassen am 13. Juli 2026, schiebt einen zweiten Kaffeecode unmittelbar darunter: „2101 11 00 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee“. In Kraft seit dem 18. September 2026, dem Tag nach der Veröffentlichung.
Warum Instantkaffee zuerst draußen blieb
Erwägungsgrund 6 wird ungewöhnlich deutlich. Das Produkt wird als Kaffee aus bereits gebrühten Kaffeebohnen beschrieben, zu Pulver oder Granulat verarbeitet und getrocknet, und während gerösteter Kaffee und Rohkaffee in den Anwendungsbereich fallen, tut es das Pulver nicht, „trotz seines Beitrags zur Entwaldung und Waldschädigung“. Das Weglassen führe, heißt es weiter im selben Text, „zu einem fragmentierten und inkohärenten Ansatz für den Kaffeesektor“ und könne „eher zur Verlagerung als zur Beseitigung des Entwaldungsrisikos“ führen. Verlagerung ist das scharfe Wort: ein Risiko, das wandert, ist kein beseitigtes Risiko, was leichter zu sehen ist, seit die Kaffee-Lieferkette öffentlich kartiert wurde.

Drei Daten, ein Regalbrett
Der Zeitplan darunter besteht aus drei Daten, nicht aus einem. Die Verordnung (EU) 2025/2650 vom 19. Dezember 2025 verschob die Hauptpflichten auf den 30. Dezember 2026: die Artikel 3 bis 13, 16 bis 24 sowie 26, 31 und 32, dort sitzt die Sorgfaltspflicht. Natürliche Personen sowie Kleinst- und Kleinunternehmen, die bis zum 31. Dezember 2024 als solche bestanden, haben bis zum 30. Juni 2027 Zeit. Instantkaffee bekommt ein drittes Datum, ein volles Jahr hinter den Bohnen im selben Regal.
Was sich im selben Rechtsakt sonst verschob
Kaffee war nicht die einzige geänderte Zeile. Drei Einträge für Häute, Felle und Leder von Rindern, ex 4101, ex 4104 und ex 4107, wurden gestrichen. Gefrorene Rinderzungen, ex 0206 21 00, kommen nach demselben Zeitplan zum 30. Dezember 2027 hinzu, weil frische Zungen ohnehin erfasst waren. Die beiden Codes für lebende Rinder, 0102 21 und 0102 29, gehen in einem einzigen ex 0102 auf. Leder ist nicht endgültig weg: Erwägungsgrund 2 legt Häute und Felle zur allgemeinen Überprüfung 2030 zurück auf den Tisch. Ob die Pflanzen hinter diesen Listen dem Klimawandel standhalten, ist eine andere Frage, und eine neuere Übersicht zu Robusta nahm sie auseinander.

Worauf die ganze Liste ruht
Sieben Rohstoffe tragen die Verordnung: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz. Alles auf der Produktliste stammt von einem davon. Die Definition, die die eigentliche Arbeit leistet, steht in Artikel 2: Wald ist Land über 0,5 Hektar mit Bäumen höher als 5 Meter und einem Überschirmungsgrad über 10 %. Landwirtschaftliche Plantagen bleiben ausgenommen. Was als entwaldungsfreier Kaffee gilt, entscheidet diese Schwelle und nicht der Aufdruck auf einem Glas.
Kaffeeimporte in die Union teilen sich jetzt auf zwei HS-Codes und zwei Daten auf. Legt man die zwei Kaffeezeilen untereinander, liest sich der Abstand zwischen Bohnen und Granulat als ein Jahr: 30. Dezember 2026 gegenüber 30. Dezember 2027.
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